Als Rechtsanwälte übernehmen wir ...

die Vertretung in Pflegschaftsverfahren (Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen), die Vertretung in Unterhaltsverfahren, vor Strafgerichten als Opfervertreterin sowie die Vertretung vor sonstigen Zivilgerichten, insbesondere zur Erwirkung von Maßnahmen, die die körperliche und seelische Unversehrtheit gewähren.

In Erbrechtsfragen helfen wir, einen rechtlich fundierten Vertrag zu verfassen, der Ihren letzten Willen sichert. Auch übernehmen wir bei Erbkonflikten sämtliche Vertretungen, um Ihre gesetzlichen Erbansprüche bzw. Ihren Pflichtteilsanspruch durchzusetzen.

  • Obsorgeverfahren

  • Kontaktrechtsregelung

  • Kindesunterhalt

  • Vertretung zum Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit des Kindes

  • Testamentserrichtung

  • Errichtung von Vorsorgevollmachten

  • Errichtung von Patientenverfügungen

  • Eintragung ins österr. Testamentsregister

  • Hilfestellung bei Erbkonflikten