Als Rechtsanwälte helfen wir…
Ihre Ansprüche aus Beziehungen zu wahren, diese mit Ihnen und Ihrem/Ihrer Partner(in) einvernehmlich zu gestalten und, wenn nötig, gerichtlich durchzusetzen.
- streitige und einvernehmliche Scheidungen
- Errichtung von Vereinbarungen im Familienrecht
- Unterhaltsverfahren
- Regelung und Beendigung von Lebensgemeinschaften und eingetragenen Partnerschaften
- Vermögensaufteilung
Im Bereich Ehe- und Partnerschaftsrecht unterstützen wir Sie bei allen Themen rund um Ehe, Lebensgemeinschaft und Partnerschaften. Dazu zählen der Ehevertrag, das Eherecht sowie die Regelung von Eheverfehlungen oder eine einvernehmliche Scheidung. Wir klären Ihre Rechte und Pflichten im Falle einer Scheidung, helfen bei der Regelung von Scheidungsgründen, Scheidungsfolgen oder einer Zerrüttung und beraten Sie zur Auflösung einer Lebensgemeinschaft. Auch Schenkungsverträge, Übergabsverträge und die Wahrung Ihrer Ansprüche wie Heiratsgut, Hälfteeigentum oder Mitgift fallen in unseren Tätigkeitsbereich. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte in einer Partnerschaft umfassend geschützt werden
Als Rechtsanwälte übernehmen wir…
die Vertretung in Pflegschaftsverfahren (Obsorge- und Kontaktrechtsregelungen), die Vertretung in Unterhaltsverfahren, vor Strafgerichten als Opfervertreterin sowie die Vertretung vor sonstigen Zivilgerichten, insbesondere zur Erwirkung von Maßnahmen, die die körperliche und seelische Unversehrtheit gewähren.
In Erbrechtsfragen helfen wir, einen rechtlich fundierten Vertrag zu verfassen, der Ihren letzten Willen sichert. Auch übernehmen wir bei Erbkonflikten sämtliche Vertretungen, um Ihre gesetzlichen Erbansprüche bzw. Ihren Pflichtteilsanspruch durchzusetzen.
- Obsorgeverfahren
- Kontaktrechtsregelung
- Kindesunterhalt
- Vertretung zum Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit des Kindes
- Testamentserrichtung
- Errichtung von Vorsorgevollmachten
- Errichtung von Patientenverfügungen
- Eintragung ins österr. Testamentsregister
- Hilfestellung bei Erbkonflikten
Beim Kinder- und Erbrecht stehen Themen wie Kindeswohl, Kindesunterhalt, Kindesentführung und die Unterstützung durch die Kinder- und Jugendhilfe im Fokus. Wir vertreten Sie in Obsorgefragen, sei es bei der Obsorge, einem Obsorgestreit oder bei einem Pflegschaftsverfahren. Im Erbrecht beraten wir Sie bei der Geltendmachung Ihres Erbanspruchs, bei Testamentserstellungen, Streitigkeiten rund um den Pflichtteil oder bei der Regelung eines Nachlasses. Auch Fragen zur Patientenverfügung, Erwachsenenvertretung, dem Erwachsenenschutz sowie zur Pensionsversicherungsanstalt klären wir für Sie.